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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem weiteren Fall die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebotes aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer wurde 1987 wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren und 1997 wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zum Zeitpunkt der zweiten Verurte
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