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Karlsruhe toleriert Verfassungsbruch

Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat vor wenigen Tagen entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Vorsitzenden der Thüringer Linksfraktion, Bodo Ramelow gegen seine Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ramelow führte in Karlsruhe Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das die Überwachung für zulässig erklärt hatte. Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklären die Vorsitzenden

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