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Mehr Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Opferschutz im Strafverfahren - insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs - weiter verbessern will. Der Entwurf soll unter anderem dazu beitragen, Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst zu vermeiden. Zudem erleichtert er für volljährig gewordene Missbrauchsopfer die Bestellung eines Opferanwalts, ergänzt die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit be

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