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Bundesverwaltungsgericht unterstreicht Bedeutung des Nacht- und Notdienstes / Flächendeckendes Angebot wird von mehr als 7 Millionen Patienten jährlic
Berlin/Leipzig - Mit der jüngsten Entscheidung zum Nacht- und Notdienst in Apotheken haben die Richter am Bundesverwaltungsgericht die Rolle des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes durch Apotheken bei der Versorgung der Verbraucher mit Arzneimitteln unterstrichen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Ermessensausübung der Landesapothekerkammer Thüringen bei der Gewährung von Ausnahmegenehmigungen. Die Richter wiesen u.a. darauf hin, dass die von den Klägern gewünschte schwerpunktmäßig
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