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Ohne eigene Substanz hat die Holding im Ausland keine sichere Basis
(Zürich, den 23. 05. 2011) Die rein rechtliche Gründung einer Holdinggesellschaft im Ausland reicht heute nicht mehr aus, um ihre steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Immer häufiger verweigern die Finanzämter im Heimatstaat der Tochterunternehmen einer solchen Konstruktion die steuerliche Anerkennung.
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