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Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von

Elterngeld erfolglos Nach dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) konnte zuletzt ein Erziehungsgeld von 300 € monatlich bis zum 24. Lebensmonat des Kindes gewährt werden, auf das nach den festgesetzten Einkommensgrenzen jedoch Eltern mit höherem Einkommen keinen Anspruch hatten. Dagegen gewährt das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundeselterngeldgesetz (BEEG) bis zur Vollendung des 12. bzw. des 14. Lebensmonats des Kindes ein Elterngeld, dessen Höhe sich

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