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15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft Vorraussetzung für zukunftsfähige Finanzierung
Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute bei der Einbringung des Zustimmungsgesetzes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag die Grundzüge der Änderungen erläutert. Wesentlicher Bestandteil ist ein neues Beitragsmodell, bei dem der erhobene Rundfunkbeitrag in Zukunft geräteunabhängig erfolgt.
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