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Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen entschieden. Im ersten Fall (VIII ZR 273/09) verlangte die Klägerin, ein kommunales Versorgungsunternehmen, von der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft restliche Zahlung von Fernwärme für das Jahr 2006. Die Klägerin erhöhte im Jahre 2006 den Wärmearbeitspreis vier Mal, dem trat die Beklagte entgegen und nahm Zahlungen nur auf der Basis des Wärmearbeitspreises aus dem Jahre
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