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Kommunen nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches
Gemeinden können in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
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