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Türkei muss Religionsfreiheit sicherstellen
Das Oberste Gericht in Ankara hat letzte Woche die Berufung des Klosters Mor Gabriel in der Türkei gegen eine frühere negative Entscheidung des Gerichts in Midyat abgewiesen und große Landflächen, die seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters sind, der staatlichen Forstbehörde zugesprochen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:
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