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Minister Voigtsberger: VRR und DB Regio müssen Lösungen im Sinne der Fahrgäste suchen

Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag (8. Februar) entschieden, dass eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonenverkehr mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland unvereinbar ist. Die Vertragsparteien Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio sind nun gefordert auszuloten, wie es unter den vom OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof gesetzten Rahmenbedingungen weiter gehen kann.

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