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Verluste bei Krankheit mildern

Selbstständige Künstler und Publizisten können finanzielle Verluste bei Krankheit mildern, wenn sie den Wahltarif der richtigen Krankenkasse wählen. Dann erhalten sie bei den meisten ab dem 15. Krankheitstag Geld. Als Mitglied der Künstlersozialkasse erhalten sie ansonsten erst ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Dezember-Ausgabe die Krankengeld-Wahltarife für selbstständige Künstler und Publizisten der 40

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