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Die Deutsche Bahn begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urheberrechtsstreit mit dem Bonatz-Erben
Keine Revision zugelassen • Umgestaltung des Bahnhofs im Rahmen von Stuttgart 21 rechtmäßig (Berlin, 9. November 2011) Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision in der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bonatz-Erben Dübbers nicht zugelassen. Bereits im Oktober 2010 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt und die Klage des Bonatz-Erben gegen die Um
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