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Entwicklungsmittel gezielter und effektiver einsetzen. BMZ konzentriert die Entwicklungszusammenarbeit mit Kooperationsländern.
Mit der neuen Länderliste setzt das BMZ einen weiteren Punkt im Koalitionsvertrag um, nämlich in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Kontext der europäischen und internationalen Arbeitsteilung mit einer begrenzten Anzahl von Kooperationsländern zusammenzuarbeiten. Zukünftig soll statt mit 58 zu Beginn der Legislaturperiode nur noch mit 50 Entwicklungsländern mit bilateralem Länderprogramm und dem vollem Spektrum der Instrumente der staatlichen
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