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Karlsruher Entscheidung hat keine Auswirkung auf die Bundestagswahlen
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl nicht vereinbar mit dem Grundgesetz ist, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPDBundestagsfraktion Christine Lambrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil mit denkbar knapper Mehrheit gefällt. Die Richter haben aber deutlich gesagt, dass dieses Urteil keine Auswirkung auf die Bundestagswahlen hat. Wie auch der Vorsitzende des Gerichts Andreas Voßkuhle erklärte, gibt es strukturelle
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