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Koalitionsbeschlüsse in Sachen Zuwanderung - Nicht mutig genug
Bislang mussten hochqualifizierte Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2011: 89.100 Euro) vorweisen, um in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen. Nun soll diese Grenze laut Koalitionsbeschluss auf 48.000 Euro sinken – ein Schritt in die richtige Richtung, mehr aber auch nicht, denn er spiegelt die Realität des Arbeitsmarkts nicht wider. So waren die durchschnittlichen Einst
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