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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aussetzung der Unterbringung in der primären Sicherungsverwahrung zur Bewährung

Der mehrfach vorbestrafte Beschwerdeführer wurde im Jahr 2003 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Im Juni 2011 setzte das Oberlandesgericht die Unterbringung mit Wirkung zum 2. November 2011 zur Bewährung aus, weil es die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zu stellenden Anforderungen an die Gefahrenprognose nicht mehr als erfüllt ansah. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rüg

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