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AULINGER Rechtsanwälte | Steuerrecht | Steuerpflicht: Steuerliche Fallstricke bei der Weihnachtsfeier
Bei der Planung und Organisation einer Weihnachtsfeier muss der Arbeitgeber Aufmerksamkeit walten lassen, damit die Veranstaltung – aus steuerlicher Sicht – nicht im Nachhinein ein unnötigerweise teures Vergnügen für das Unternehmen oder den Arbeitnehmer wird. Bochum / Essen, 2. November 2011 +++ Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung – als eine solche gilt die Weihnachtsfeier in der Regel – stellen für die Mitarbeiter grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Diese Z
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