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Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen darf nicht blockiert werden
Anspruch auf zügige Prüfung - Bescheinigung nach höchstens drei Monaten Am 4. November 2011 entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Marcus Weinberg:
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