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Kindergeld wird im Bundesfreiwilligendienst rückwirkend gezahlt

Gleichstellung mit FSJ und FÖJ gelungen Der Finanz- und der Familienausschuss des Bundestages haben am Mittwoch beschlossen, dass für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, rückwirkend und zukünftig Kindergeld gezahlt wird. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:

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