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Sicherheitskontrollen am Flughafen: Persönliche Gegenstände im Auge behalten!
Gerichtsurteil: Bei Diebstählen vom Laufband hat Personal keine besondere Aufsichtspflicht ARCD rät: Persönliche Gegenstände möglichst nicht aus den Augen lassen! Bad Windsheim (ARCD), 20.10.2011 – Flugpassagiere beschleicht bei Sicherheitskontrollen oft ein ungutes Gefühl, wenn sie persönliche Gegenstände wie Uhr, Brieftasche, Handy und dergleichen zum Durchleuchten auf das Laufband legen müssen. Dass ihre Sorge berechtigt ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Az: OLG 1 U 26
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