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Urteil: Auch erlaubnisfreie Mofa-Nutzung kann untersagt werden
19. Oktober 2011. Obwohl es für ein Mofa gar keiner Erlaubnis bedarf, hat die Verkehrsbehörde im rheinhessischen Mainz-Bergen einem Mann dort das Führen seines motorisierten Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr
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