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Schutz des Lebens von Anfang an durch das deutsche Embryonenschutzgesetz vom Europäischen Gerichtshof bestätigt

Kein bestimmtes Entwicklungsstadium erforderlich Mit Urteil vom 18.10.2011 hat der Europaische Gerichtshof entschieden, dass ein Verfahren zur Entnahme menschlicher embryonaler Stammzellen nicht für Forschungszwecke patentierbar. Hierzu erklärt Günter Krings:

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