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EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
Anlaesslich der Entscheidung des Europaeische Gerichtshofs ueber die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion RenΓ© Roespel: Der menschliche Koerper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europaeischen Gerichtshof bestaetigt worden. Diese Entscheidung ist folgerichtig. Ein Patent sichert dem Patentinhaber das wirtscha
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