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Wegweisende Entscheidung für das Urheberrecht
Kreative Leistung muss angemessen vergütet werden Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Die französische Nachrichtenagentur AFP hatte gegen ein regional ausgerichtetes Internetmagazin geklagt. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der kultur- und medienpolitische Sprecher Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
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