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Bank- und Kapitalmarktrecht: Verhandeln kann Verjährung hemmen
Nicht nur zum Jahresende können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren. Eine Verjährung kann auch durch die sog. dreijährige Sonderverjährungsfrist eintreten. Der Paragraph dazu heißt 37a WpHG a.F. und gilt im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, Zertifikaten, Swaps oder ähnlichen Finanzprodukten, die bis zum 4. August 2009 abgeschlossen wurden. Häufig wenden sich Bankkunden, die sich falsch beraten fühlen, zunächst an ihre Bank. Sie wollen eine Eskalation durch di
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