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OLG Hamburg bestätigt: Keine Kennzeichnungspflicht für Niedervoltlampen
In einer richtungsweisenden von Terhaag Partner (Rechtsanwalt Sebastian Dehißelles) erwirkten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamburg nun entschieden, dass so genannte Niedervoltlampen keiner Kennzeichnungspflicht nach der EnVKV unterliegen. Solche Lampen müssen deshalb nicht mit der jeweiligen Energieeffizienzklasse gekennzeichnet werden. Aufgrund zahlreicher Abmahnungen hatte zuvor eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei Online-Händlern bestanden. Der Fall: Der Betreiber eines Online-Sho
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