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Wir schaffen Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauern bei Gerichten
Verzögerungsrüge und finanzielle Entschädigung beschleunigen Verfahren Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
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