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Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Anforderungen an die gemäß § 554 Abs. 3 BGB* erforderliche Modernisierungsankündigung getroffen. Die Kläger sind zusammen mit weiteren Personen Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in München. Sie beabsichtigen, an der Westseite des Hauses Balkone anzubringen. Sie beanspruchen vom Beklagten, der Mieter einer der betroffenen Wohnungen ist, die Duldung dieser Anbringung. Hierzu kündigten sie dem Beklagten stichwortartig die durchzuführenden B
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