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Anonymität im Netz muss möglich sein
Meinungsfreiheit muss uneingeschränkt möglich sein Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer:
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