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Neue Lärmschutzbereichsverordnung tritt in Kraft – Task Force soll zur Optimierung von Flughöhen und Flugrouten beitragen
Die Lärmschutzbereichsverordnung ist vom Kabinett verabschiedet und tritt noch vor Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn in Kraft. Die neue Verordnung zum passiven Schallschutz sieht den nach dem Fluglärmgesetz strengst möglichen Wert von 50 dB(A) für die Nachtschutzzone vor.
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