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NABU: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten
Miller: Doch behutsame Erforschung unterirdischer CO2-Lagerung könnte nötig sein Berlin – Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid – kurz CCS-Gesetz – durch den Bundesrat erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
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