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Fall Schreiber muss neu verhandelt werden
Mit Urteil vom 5. Mai 2010 hat das Landgericht Augsburg den Angeklagten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Soweit dem Angeklagten darüber hinaus in der Anklage Bestechung und Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt wurden, wurde das Verfahren eingestellt. Nach den Urteilsfeststellungen verschwieg der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen, die
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