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Rückgabeerlass von Eigentum an religiöse Minderheiten in der Türkei nur ein erster Schritt
Behörden müssen Verordnung in Praxis umsetzen In der Türkei wurde eine Verordnung erlassen, nach der die Republik Türkei zahlreiche Immobilien und Grundstücke an nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurück gibt, die nach 1936 vom Staat enteignet wurden. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:
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