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Höherer Spritverbrauch: Gericht billigt Abweichung von Herstellerangaben
Bad Windsheim (ARCD) – Viele Neuwagenkäufer ärgern sich in der täglichen Fahrpraxis über einen aus ihrer Sicht zu hohen Spritverbrauch, der deutlich über den Normverbrauchsangaben des Herstellers liegt. Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug sogar mit einem Profitester hinter dem Steuer um acht Prozent mehr schluckte als angegeben, klagte auf Rücknahme des Fahrzeugs. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin in einem aktuellen Urteil (Az: I-28 U 12/11) keinen hinreichenden Grund. Es brauche dazu eine Abweic
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