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Urteil: Neuwagen muss Spritlimit des Herstellers nicht einhalten
15. August 2011. Verbraucht ein Neuwagen statt der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro 100 Kilometer, ist das noch kein ausreichender Grund, den Kaufvertrag wieder rΓΌckgΓ€ngig zu machen. Vielmehr bedarf es dazu einer Abweichung von mindestens zehn Prozent entschied das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Az. I-28 U 12/11). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der betroffene AutokΓ€ufer in seinem gerade erworbenen neuen Wagen ein Datenblatt des
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