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Mini-Parkscheibe im Auto nicht erlaubt
Bad Windsheim (ARCD) – Wer eine Parkscheibe im Auto verwendet, die erheblich kleiner ist als in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss dafür zahlen. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Fall entschieden, über den der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland berichtet. Der betroffene Autofahrer hatte eine Parkscheibe mit den Maßen 40 mm x 60 mm verwendet – gesetzlich verlangt sind jedoch 110 mm x 150 mm als Mindestgröße.
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