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Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft
Schärfere Meldepflichten für Hersteller und Labore Private Labore sind ab sofort verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen. Hersteller müssen alle Ergebnisse ihrer Dioxinuntersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesen heute in Kraft getretenen Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch
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