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Zusatzversorgung für Arbeitnehmer
Anträge bis 30. September 2011 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft aufmerksam. Um die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen zu erfüllen, müssen die Antragsteller auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr voll
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