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Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr gelten unverändert fort
(Leipzig, 28. Juli 2011) Seit dem 1. Juni 2008 gelten unverändert in allen Verkehrsbetrieben der DB Regio AG in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen: Fahrscheine müssen im Vorverkauf bzw. bei Fahrtantritt (am Automaten im Zug) gekauft werden. Ein Nachlösen im Nahverkehrszug beim Kundenbetreuer ist nur in Ausnahmefällen möglich.
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