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Meldung bei der Arbeitsagentur Voraussetzung

Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld wert sein, rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür m

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