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Erster vorläufiger Unterbringungsfall nach Therapieunterbringungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: In Nordrhein-Westfalen wurde heute Abend (21. Juli 2011) aufgrund einer Anordnung des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Person aus Bayern vorläufig nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) in einer geschlossenen, besonders gesicherten Einrichtung untergebracht. Dabei handelt es sich um einen 1948 geborenen ehemaligen Straftäter, der nach der Entlassung aus einer bayerischen Justizvollzugsa

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