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Ferienjob: Wann es brutto für netto gibt
Laatzen, den 19. Juli 2011 Ferienzeit ist Arbeitszeit – für viele Schüler und Studierende gilt diese Losung. Mit kleineren Jobs bessern sie in den Sommerferien ihr Taschengeld auf. Wer nur kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat brutto gleich netto in der Tasche. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen. Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgebern ein
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