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Bundesrat will Bewährungshelfern mehr Rechte einräumen
Die Länder möchten mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf eine klare gesetzliche Regelung für die Datenübermittlung zwischen Bewährungshelfern, Polizei, Strafvollstreckungsbehörden und Justizvollzug schaffen. Die bisher bestehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches berücksichtigen nach Ansicht der Länder nicht hinreichend, dass die Bewährungshelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit Erkenntnisse über Probanden erlangen können, die zum Beispiel zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese müssten den
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