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Prüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl 2009 abgeschlossen
Im Namen des Wahlprüfungsausschusses teilt der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl mit: Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 die letzten 43 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2009 zurückgewiesen. Damit war keiner der insgesamt 163 Wahleinsprüche erfolgreich. In keinem Fall konnte ein Rechtsverstoß bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt werden, der sich auch auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt hat. Beides zusammen wäre Voraussetzung
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