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Einfuehrung des Betreuungsgeldes waere verfassungswidrig

Anlaesslich der oeffentlichen Anhoerung zum Betreuungsgeld des Familienausschusses erklaert die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks: Die von der Bundesregierung geplante Einfuehrung eines Betreuungsgeldes waere verfassungswidrig. Das geht aus den Stellungnahmen der Sachverstaendigendeutlich hervor, die zur oeffentlichen Anhoerung im Familienausschuss vorliegen. Die Einfuehrung eines Betreuungsgeldes verstiesse gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, wonach der Staat die

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