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Arbeitgeber-Meldeverfahren an die landwirtschaftlichen Krankenkassen - Rückmeldung an die Arbeitgeber nur noch elektronisch

Die Arbeitgeber sind seit geraumer Zeit gesetzlich verpflichtet, ihre Daten an die Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen elektronisch zu übermitteln. Bisher hatte der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Rückmeldung auf elektronischem Weg oder alternativ per Papier anzufordern. Diese Alternative ist seit dem 1. Juni entfallen. Das Arbeitgeber-Meldeverfahren wird seit März 2010 über einen Kommunikationsserver, den GKV-KomServer, abgewickelt. Fungierte dieser Server bisher primä

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