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Freie Fahrt in DB-Nahverkehrszügen für schwerbehinderte Menschen

Richtiger Schritt zur Stärkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn können bundesweit ab dem 1. September 2011 von schwerbehinderten Menschen ohne zusätzlichen Fahrschein genutzt werden. Voraussetzung ist der grün-rote Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

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