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Landgericht Köln vertagt Entscheidung über den Hartz IV-Sportwetten Beschluss
(ddp direct) - Urteilsspruch auf 5. Mai angesetzt - Teilnahmeverbot gilt aktuell fort * Münster, den 7. April 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten ODDSET und TOTO teilnehmen können. * Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den ...
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