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Kinderlärm kein Grund zur Klage

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das zehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gebilligt. Es entwickelt das Lärmschutzrecht weiter, um den von Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren. Die Änderung stellt sicher, dass der von den genannten Einrichtungen hervorgerufenen Lärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist. Der Bundestag greift hiermit ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser

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